Rechtsweg für Klage einer Krankenkasse gegen die Werbung einer anderen Krankenkasse
OLG München, Beschluss vom 23.05.2003 - Aktenzeichen 20 W 1441/03
DRsp Nr. 2005/14063
Rechtsweg für Klage einer Krankenkasse gegen die Werbung einer anderen Krankenkasse
Beanstandet eine gesetzliche Krankenkasse aggressive Methoden der Kundengewinnung einer anderen gesetzlichen Krankenkasse, so ist für die Geltendmachung von Ansprüchen der Zivilrechtsweg gegeben, da sich das Wettbewerbsverhalten der Krankenkassen an den maßgeblichen privatrechtlichen Normen messen lassen muss.