Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 31.03.2015 aufgehoben.
Die Antragstellerin wird zum Klageverfahren
I.
Die Antragstellerin begehrt ihre Beiladung zu einem Verfahren auf Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 4301 und 4302 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung bzw. als Wie-BK.
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