I. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. September 2014 -
Die Anträge werden insgesamt zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche des Betriebsrats gegen die Arbeitgeberin wegen Verstoßes gegen die Grundsätze des § 75 Abs. 1 BetrVG.
Die Beteiligte zu 2) (im Folgenden: Arbeitgeberin) betreibt in Berlin ein Kranken- und Altenpflegeheim mit mehr als 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Der Beteiligte zu 1) (im Folgenden: Betriebsrat) ist der für das Kranken- und Altenpflegeheim gebildete, aus neun Mitgliedern bestehende Betriebsrat.
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