Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. Juni 2010 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Im Streit ist, ob der Kläger gegen die beklagte Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Anspruch auf Meldung der Zeit vom 1.9.2002 bis 12.2.2006 als Zeit der Arbeitslosigkeit an die beigeladene Deutsche Rentenversicherung Bund hat.
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