LSG Schleswig-Holstein, vom 03.04.2001 - Vorinstanzaktenzeichen L 1 KR 49/00
SG Kiel, vom 07.02.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 KA 240/99
Rechtsschutzbedürfnis des Vertragszahnarztes bei zahnprothetischer Behandlung
BSG, Urteil vom 25.03.2003 - Aktenzeichen B 1 KR 29/02 R
DRsp Nr. 2003/15614
Rechtsschutzbedürfnis des Vertragszahnarztes bei zahnprothetischer Behandlung
Begehrt ein Vertragszahnarzt von der Krankenkasse die Genehmigung einer zahnprothetischen Behandlung, so fehlt seiner Klage das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Zahnersatz bereits eingegliedert wurde, ohne die Genehmigung abzuwarten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]