Rechtsschutzbedürfnis bei der Berichtigung einer Arbeitsbescheinigung
SG Hamburg, Urteil vom 27.04.2006 - Aktenzeichen S 60 AL 2074/04
DRsp Nr. 2007/20762
Rechtsschutzbedürfnis bei der Berichtigung einer Arbeitsbescheinigung
Wenn ein Verwaltungsverfahren bei der Bundesagentur für Arbeit läuft oder ein daran anschließendes sozialgerichtliches Verfahren anhängig ist, so fehlt für eine Klage gegen einen ehemaligen Arbeitgeber auf Berichtigung einer Arbeitsbescheinigung das Rechtsschutzbedürfnis. Nach § 197aSGG finden Vorschriften der VwGO und des GKG auf ein solches Verfahren Anwendung. Der Streitwert errechnet sich als ein Bruchteil der strittigen Arbeitsentgelthöhe. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]