LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 06.10.2016
L 6 U 76/14
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2; SGG § 60 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 43;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 06.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 U 25/12

Rechtsmissbräuchlichkeit und Unzulässigkeit eines offensichtlich präkludierten Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen VerfahrenAnforderungen an die Anerkennung einer Patellaluxation als Folge eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.10.2016 - Aktenzeichen L 6 U 76/14

DRsp Nr. 2017/12205

Rechtsmissbräuchlichkeit und Unzulässigkeit eines offensichtlich präkludierten Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an die Anerkennung einer Patellaluxation als Folge eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

1. Ein offensichtlich präkludiertes Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann als rechtsmissbräuchlich und unzulässig zurückgewiesen werden. 2. An dieser Entscheidung kann der abgelehnte Richter mitwirken. 3. Eine Patellaluxation kann Folge eines Arbeitsunfalls sein.

Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 6. Mai 2014 und der Bescheid der Beklagten vom 3. Januar 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. September 2016 werden aufgehoben.

Das Ereignis vom 1. Oktober 2010 wird als Arbeitsunfall mit einer Patellaluxation mit medialseitigem knöchernen Ausriss des Retinaculums rechts als Schaden festgestellt.

Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2; SGG § 60 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 43;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob ein Ereignis am 1. Oktober 2010 als Arbeitsunfall mit einer Patellaluxation rechts anzuerkennen ist.