LAG München - Urteil vom 13.04.2007
11 Sa 599/06
Normen:
BGB § 241 Abs. 2 § 242 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 22.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 11820/05

Rechtsmißbräuchliche Schadensersatzforderung des Arbeitnehmers bei unterlassener Aufklärung des Arbeitgebers vor Abschluss eines Aufhebungsvertrag - Abgeltungsklausel bei Doppelzahlung einer Bonusleistung durch Tochterunternehmen auf Veranlassung des Arbeitnehmers mit Rückzahlungsversprechen

LAG München, Urteil vom 13.04.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 599/06

DRsp Nr. 2007/14416

Rechtsmißbräuchliche Schadensersatzforderung des Arbeitnehmers bei unterlassener Aufklärung des Arbeitgebers vor Abschluss eines Aufhebungsvertrag - Abgeltungsklausel bei Doppelzahlung einer Bonusleistung durch Tochterunternehmen auf Veranlassung des Arbeitnehmers mit Rückzahlungsversprechen

1. Geht der Arbeitnehmer bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages davon aus, dass er im Hinblick auf erwartete Doppelzahlungen seitens eines Tochterunternehmens zur Rückzahlung des auf sein Privatkonto eingegangenen Betrags verpflichtet ist, ergibt sich daraus für ihn die Verpflichtung, im Rahmen der sehr sorgfältig geführten) Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag die Arbeitgeberin darüber zu informieren, dass zwischen ihm und dem Tochterunternehmen eine Rückzahlungsverpflichtung in der Größenordnung von 50.000 EUR im Raum steht; diese Verpflichtung ergibt sich aus § 241 Absatz 2 BGB in Verbindung mit dem zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsvertrag.