LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 26.01.2006
4 Sa 399/05
Normen:
BetrAVG § 2 Abs. 1, Abs. 5 S. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 06.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 294 b/05

Rechtsmissbräuchliche Berufungsanträge zum Erreichen der Berufungssumme - keine Berücksichtigung ungewisser zukünftiger Umstände bei Berechnung der Versorgungsanwartschaft

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.01.2006 - Aktenzeichen 4 Sa 399/05

DRsp Nr. 2006/20116

Rechtsmissbräuchliche Berufungsanträge zum Erreichen der Berufungssumme - keine Berücksichtigung ungewisser zukünftiger Umstände bei Berechnung der Versorgungsanwartschaft

»1. Zu rechtsmissbräuchlichen Berufungsanträgen zwecks Erreichens der Berufungssumme.2. Ungewisse Umstände, die erst in der Zukunft nach Ausscheiden des Mitarbeiters eintreten, sind bei der Berechnung der Versorgungsanwartschaft nicht zu berücksichtigen (hier: Regelung einer "Mindestanpassung" in einer Versorgungsordnung.«

Normenkette:

BetrAVG § 2 Abs. 1, Abs. 5 S. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die richtige Berechnung der dem Kläger zustehenden unverfallbaren Versorgungsanwartschaft.