1. Auf die Beschwerde der Antragsgegner wird der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 4. Januar 2010 aufgehoben und die Anträge der Antragstellerin auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes werden abgelehnt.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens für beide Instanzen zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
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