Die Beschwerde der zu 2. beteiligten Arbeitgeberin sowie die Anschlussbeschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 18.01.2012 -
Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.
A
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten aus vorangegangenen arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Antragsteller des vorliegenden Verfahrens ist der fünfköpfige Betriebsrat des Wohnheims H3-J1-Haus am P3.
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