BSG, vom 08.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen B 11 AL 19/01 R
LSG Hessen, vom 15.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen L 10 AL 1487/97
SG Marburg - 16.1997 - S-5/Ar-236/97,
Rechtsfolgen einer unrichtigen gerichtlichen Rechtsbehelfsbelehrung
BVerfG, Beschluß vom 04.04.2002 - Aktenzeichen 1 BvR 60/02
DRsp Nr. 2002/10536
Rechtsfolgen einer unrichtigen gerichtlichen Rechtsbehelfsbelehrung
Es verstößt nicht gegen das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes, wenn das Bundessozialgericht die Revision gegen das Urteil eines Landessozialgerichts mit der Maßgabe zurückweist, die - nicht zugelassene - Berufung sei als unzulässig zu verwerfen, da über sie nur im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entschieden werden dürfe.