I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12.07.2016 -
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen für einen gewerblichen Arbeitnehmer für die Monate Juli und August 2014 in Höhe des Mindestbeitrages von jeweils 546,00 Euro (Berlin-Ost).
Die Beklagten, die einen Trockenbau- und Montagebetrieb führen, halten sich wegen fehlender Mitgliedschaft in einem der tarifschließenden Verbände - HDB und ZDB - und wegen Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) für nicht an den Tarifvertrag gebunden.
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