Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der die PKH ablehnende Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 22.07.2014 in der Fassung des Nicht-Abhilfe-Beschlusses vom 26.08.2014 abgeändert:
Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren 18 Ca 2559/14 in vollem Umfang mit Wirkung ab Antragstellung unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin L bewilligt mit der Maßgabe, dass die Klägerin verpflichtet wird, monatliche Raten in Höhe von 229,- EUR zu zahlen.
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