Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 6. Oktober 2015 (Geschäfts-Nr.:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 155.170,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 23. Juni 2014 sowie vorprozessuale Kosten in Höhe von 2.107,31 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 23. Juni 2014 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Abtretung der Ansprüche der Kläger auf Auszahlung der Insolvenzquote für die im Insolvenzverfahren über das Vermögen der M M E S GmbH (Amtsgericht Esslingen, Aktenzeichen
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