I. Streitig ist, ob der Kläger an einem entschädigungspflichtigen Impfschaden leidet; konkret macht der Kläger geltend, dass hinsichtlich seiner am 15.12.1998 erfolgten Impfung gegen Poliomyelitis der Rechtsschein einer öffentlichen Empfehlung durch die zuständige Landesbehörde bestanden habe.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|