LAG Köln - Beschluss vom 20.10.2011
9 Ta 304/11
Normen:
RVG § 11 Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 19.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1731/09

Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsfestsetzung gegen den Mandanten; Schlechterfüllung des Anwaltsvertrags

LAG Köln, Beschluss vom 20.10.2011 - Aktenzeichen 9 Ta 304/11

DRsp Nr. 2012/3591

Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsfestsetzung gegen den Mandanten; Schlechterfüllung des Anwaltsvertrags

Umfang der Belehrungspflicht über die Erfolgsaussicht einer Klage gegen eine ordentliche Kündigung, die nicht unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fällt.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts Hgegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 19. August 2011 - 1 Ca 1731/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Beschwerdewert: EUR 603,93

Normenkette:

RVG § 11 Abs. 5;

Gründe

I. Der Antragsgegner hat den Antragsteller damit beauftragt, ihn in einem von ihm angestrengten Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Siegburg zu vertreten und zugleich die Gewährung von Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Nachdem das Arbeitsgericht Siegburg den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe durch Beschluss vom 13. Januar 2010 wegen mangelnder hinreichender Aussicht auf Erfolg für diese Klage zurückgewiesen hatte, hat der Kläger Rechtsanwalt B aus M mit der Vertretung in dem Klageverfahren beauftragt. Der Antragsteller daraufhin angezeigt, dass er den Antragsgegner nicht mehr vertritt.