LSG Bayern - Urteil vom 29.04.2016
L 15 SF 15/14 E
Normen:
VV- RVG Nr. 3103; VV- RVG Nr. 1006; RVG § 14;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 09.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 SF 31/13

RechtsanwaltshonorarVerfahrens- und EinigungsgebührLeistungsbestimmungsrecht des RechtsanwaltsGebührenbestimmung im KostenfestsetzungsverfahrenSynergieeffekte

LSG Bayern, Urteil vom 29.04.2016 - Aktenzeichen L 15 SF 15/14 E

DRsp Nr. 2016/8780

Rechtsanwaltshonorar Verfahrens- und Einigungsgebühr Leistungsbestimmungsrecht des Rechtsanwalts Gebührenbestimmung im Kostenfestsetzungsverfahren Synergieeffekte

1. Ausgangspunkt für die Vergütungsfestsetzung bei Betragsrahmengebühren ist die Bestimmung der konkreten Gebühr durch den Rechtsanwalt.; das Leistungsbestimmungsrecht des Rechtsanwalts gehört in seiner Ausübung zum Entstehungstatbestand des Vergütungsanspruchs. 2. Dies gilt auch, wenn der Rechtsanwalt einen Anspruch auf die Vergütung nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von PKH geltend macht. 3. Verbindlich ist die von ihm vorgenommene Bestimmung der Gebühr nur, wenn sie tatsächlich billigem Ermessen entspricht. 4. Im Fall einer nicht verbindlichen, d.h. nicht der Billigkeit entsprechenden Bestimmung der Gebühr durch den Rechtsanwalt, wird die Gebühr im Kostenfestsetzungsverfahren bestimmt. 5. Wie der Senat bereits entschieden hat, ist es nicht so, dass bei Berücksichtigung von Synergieeffekten im führenden Verfahren die Höchstgebühr oder mindestens eine deutlich über der Mittelgebühr liegende Gebühr festgesetzt werden müsste; die Gebühr im führenden Verfahren ist stets so zu bemessen, als ob der Rechtsanwalt nur dieses eine Verfahren betrieben hätte.

Tenor

I. II.