Der Schiedsspruch der Beklagten vom 13.04.2011 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, über den Schiedsantrag des Klägers vom 30.12.2010 unter Beachtung der Rechtsaufassung des Senats erneut zu entscheiden.
II.Die Beklagte und die Beigeladenen zu 1) bis 7) tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers jeweils zu 1/8.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
IV.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|