1. Der Beschluss der Beklagten vom 17.09.2008 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.
2. Die Kosten des Verfahrens haben die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 zu tragen. Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruches betreffend die Vergütung einer Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA).
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