LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 19.02.2018
L 3 AS 20/18 B PKH
Normen:
SGB II § 15; SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 21.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 29 AS 416/15

Rechtmäßigkeit eines EingliederungsverwaltungsaktesPKH-VerfahrenUnterschiedliche Auffassungen zu der richtigen Klageart für eine gerichtliche Überprüfung einer erledigten Eingliederungsvereinbarung oder eines erledigten EingliederungsverwaltungsaktsNur weit entfernte Erfolgsaussichten in der Hauptsache

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.02.2018 - Aktenzeichen L 3 AS 20/18 B PKH

DRsp Nr. 2018/4632

Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsaktes PKH-Verfahren Unterschiedliche Auffassungen zu der richtigen Klageart für eine gerichtliche Überprüfung einer erledigten Eingliederungsvereinbarung oder eines erledigten Eingliederungsverwaltungsakts Nur weit entfernte Erfolgsaussichten in der Hauptsache

1. Der Umstand, dass in der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen zu der richtigen Klageart für eine gerichtliche Überprüfung einer erledigten Eingliederungsvereinbarung oder eines erledigten Eingliederungsverwaltungsakts vertreten werden, spricht ebenso wenig für eine Verneinung der hinreichenden Erfolgsaussicht wegen mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses, wie der Umstand, dass in der Rechtsprechung die Änderung des § 15 SGB II zum 01.08.2016 dahingehend, dass seitdem vor Erlass eines Eingliederungsverwaltungsakts eine auf den Hilfebedürftigen bezogene Potentialanalyse durchzuführen ist, zum Anlass genommen wird, eine Fortsetzungsfeststellungsklage zumindest wegen einer Wiederholungsgefahr nicht mehr als zulässig anzusehen. 2. Prozesskostenhilfe darf verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist.

Tenor

1. 2.