LSG Hamburg - Urteil vom 10.01.2018
L 4 AS 361/16
Normen:
SGB II § 15 Abs. 1 S. 6;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 21 AS 2345/14

Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsaktes

LSG Hamburg, Urteil vom 10.01.2018 - Aktenzeichen L 4 AS 361/16

DRsp Nr. 2018/3945

Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsaktes

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 9. August 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Der Beklagte hat auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 15 Abs. 1 S. 6;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsaktes.