1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Entziehung der Zulassung des Klägers zur vertragsärztlichen Versorgung.
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