SG Dessau-Roßlau, vom 18.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 8 AS 2548/09
Rechtmäßigkeit einer Teilaufhebung von Leistungsbewilligungen und der Rückforderung von erbrachten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II aufgrund der fehlenden hinreichenden Bestimmtheit des RücknahmebescheidesAnforderungen an die Anwendung der Vermutungsregelung des § 7 Abs. 3a SGB II nach einem Hausbesuch
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.08.2016 - Aktenzeichen L 4 AS 775/13
DRsp Nr. 2017/12204
Rechtmäßigkeit einer Teilaufhebung von Leistungsbewilligungen und der Rückforderung von erbrachten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II aufgrund der fehlenden hinreichenden Bestimmtheit des RücknahmebescheidesAnforderungen an die Anwendung der Vermutungsregelung des § 7 Abs. 3aSGB II nach einem Hausbesuch
Die Feststellung der gemeinsamen Nutzung einer Wohnung (als Wohngemeinschaft) beim Hausbesuch reicht für die Anwendung der Vermutungsregelung des § 7 Abs 3aSGB II nicht aus, wenn keine Erkenntnisse für ein darüber hinausgehendes Zusammenleben vorhanden sind. Erst recht genügt diese Feststellung nicht für die Annahme einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft iSv § 7 Abs 3 Nr 3cSGB II.
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