Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 14. Februar 2007 -
Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von Ausbildungsförderung für die Bewilligungszeiträume Oktober 2001 bis September 2002 sowie Oktober 2002 bis September 2003.
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