Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 16. Januar 2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen eine Beitragsnachforderung nach durchgeführten Statusfeststellungen im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens.
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