Der Genehmigungsbescheid des Beklagten vom 26. März 2014 zu dem mit Beschluss der Vertreterversammlung der Klägerin vom 5. Dezember 2013 geänderten Stellenplan wird hinsichtlich der Befristung zu Ziff. 1 und der Auflage zu Ziff. 2 der Genehmigung aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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