LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28.02.2018
L 7 KA 30/17
Normen:
SGB V § 27a; SGB V § 121a Abs. 1 S. 1; SGB V § 121a Abs. 2 Nr. 1; SGB X § 32 Abs. 2 Nr. 3; SGB X § 43 Abs. 1; SGB X § 43 Abs. 3; SGB X § 48 Abs. 1 S. 1; VwVfG § 49;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 08.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 22 KA 204/14

Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen aufgrund einer Verurteilung und eines Berufsverbots wegen sexuellen Missbrauchs in der vertragsärztlichen VersorgungZulässigkeit der Umdeutung eines fehlerhaft auf § 49 VwVfG gestützten Verwaltungsakts in eine Entscheidung nach § 48 SGB X

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.02.2018 - Aktenzeichen L 7 KA 30/17

DRsp Nr. 2018/7187

Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen aufgrund einer Verurteilung und eines Berufsverbots wegen sexuellen Missbrauchs in der vertragsärztlichen Versorgung Zulässigkeit der Umdeutung eines fehlerhaft auf § 49 VwVfG gestützten Verwaltungsakts in eine Entscheidung nach § 48 SGB X

Eine fehlerhaft auf § 49 VwVfG gestützte, ermessenabhängige Entscheidung kann in eine Entscheidung nach § 48 SGB X umgedeutet werden.

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 8. März 2017 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 27a; SGB V § 121a Abs. 1 S. 1; SGB V § 121a Abs. 2 Nr. 1; SGB X § 32 Abs. 2 Nr. 3; SGB X § 43 Abs. 1; SGB X § 43 Abs. 3; SGB X § 48 Abs. 1 S. 1; VwVfG § 49;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Aufhebung einer Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a Sozialgesetzbuch / Fünftes Buches (SGB V).