LAG Köln - Teilurteil vom 29.03.2012
7 Sa 1456/11
Normen:
BGB § 305;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 08.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 7292/11

Rechtmäßigkeit einer Arbeitsvertragsklausel von im Jahresdurchschnitt zu erreichenden Stundenanzahl - sinngemäße Anwendung von BAG vom 21.06.2011, 9 AZR 238/10 - Verstoß gegen Transparenzgebot

LAG Köln, Teilurteil vom 29.03.2012 - Aktenzeichen 7 Sa 1456/11

DRsp Nr. 2013/17826

Rechtmäßigkeit einer Arbeitsvertragsklausel von im Jahresdurchschnitt zu erreichenden Stundenanzahl – sinngemäße Anwendung von BAG vom 21.06.2011, 9 AZR 238/10 – Verstoß gegen Transparenzgebot

Die Grundsätze der Entscheidung des BAG vom 21.06.2011, 9 AZR 238/10, zur AGB-Kontrolle eines Formular-Arbeitsvertrages, in dem eine Arbeitszeit von "im monatlichen Durchschnitt 150 Stunden" vorgesehen ist, finden sinngemäß auch auf Formularverträge Anwendung, denen zu Folge eine Arbeitszeit von 120 Stunden monatlich "im Jahresdurchschnitt zu erreichen" sein soll.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Schluss-Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.11.2011 in Sachen8 Ca 7292/11 teilweise abgeändert:

Es wird festgestellt, dass die Mindestarbeitszeit der Klägerin monatlich 160 Stunden beträgt.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schluss-Urteil vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 305;

Tatbestand

Die Parteien streiten um den Umfang der von der Klägerin im Arbeitsverhältnis zu leistenden Arbeitszeit sowie um die Bezahlung sogenannter Break-Stunden.

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