Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens träg die Antragstellerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,-- Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde, mit der die Antragstellerin ihren erstinstanzlichen Antrag weiterverfolgt,
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