Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.10.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund einschließlich des zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens werden niedergeschlagen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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