LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.09.2015
9 SaGa 1082/15
Normen:
Art. 9 Abs. 3 GG; Art. 12 GG; §§ 1004, 823 BGB;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt am Main, vom 08.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ga 130/15

Rechtmäßigkeit des Streiks der Vereinigung Cockpit gegen die Gründung einer Billigfluglinie im Ausland durch den Lufthansa-Konzern

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.09.2015 - Aktenzeichen 9 SaGa 1082/15

DRsp Nr. 2015/17341

Rechtmäßigkeit des Streiks der Vereinigung Cockpit gegen die Gründung einer Billigfluglinie im Ausland durch den Lufthansa-Konzern

1. Ein Arbeitskampf, der um ein tariflich nicht regelbares Ziel geführt wird, ist rechtswidrig. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich nicht nur um eine bloße Nebenforderung handelt.2. Ein Arbeitskampf, der sich gegen eine unternehmerische Entscheidung (hier u.a. Gründung einer Fluggesellschaft im Ausland) als solche richtet, zielt grundsätzlich auf ein nicht tariflich regelbares Ziel ab.3. Bei der Frage, welche Forderungen eine Gewerkschaft zum Gegenstand des Arbeitskampfes macht, ist grundsätzlich auf den Streikbeschluss der zuständigen Gremien abzustellen. Ausnahmsweise können allerdings auch sonstige Verlautbarungen der Gewerkschaft selbst, insbesondere von deren vertretungsberechtigten Mitgliedern und/oder deren Pressesprechers, Berücksichtigung finden.

Tenor

Auf die Berufung der Verfügungsklägerinnen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 8. September 2015 -13 Ga 130/15 - abgeändert.

1.

Dem Verfügungsbeklagten wird es untersagt,

2.