Die Revision der Klägerin gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. November 2015 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I
Die Klägerin wendet sich gegen ihre Überweisung durch die Berufsgenossenschaft (BG) Rohstoffe und chemische Industrie (Beklagte) an die BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (Beigeladene).
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