OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 15.01.2015
3 LA 51/13
Normen:
SchulG SH § 24 Abs. 3; SchulG SH § 125 Abs. 1; SGB VIII § 78b Abs. 2; SGB VIII § 78b Abs. 3;
Vorinstanzen:
VG Schleswig, vom 30.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 9 A 268/12

Rechtmäßigkeit der Rechtmäßigkeit der Zuweisung eines autistischen Kindes an ein Landesförderzentrum

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.01.2015 - Aktenzeichen 3 LA 51/13

DRsp Nr. 2015/2143

Rechtmäßigkeit der Rechtmäßigkeit der Zuweisung eines autistischen Kindes an ein Landesförderzentrum

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 9. Kammer, Einzelrichterin - vom 30. Oktober 2013 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Antragsverfahren auf

5.000,00 Euro

festgesetzt.

Der Beigeladenen zu 2) wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin ..., bewilligt.

Normenkette:

SchulG SH § 24 Abs. 3; SchulG SH § 125 Abs. 1; SGB VIII § 78b Abs. 2; SGB VIII § 78b Abs. 3;

Gründe