Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 9. Kammer, Einzelrichterin - vom 30. Oktober 2013 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Antragsverfahren auf
5.000,00 Euro
festgesetzt.
Der Beigeladenen zu 2) wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin ..., bewilligt.
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