OVG Niedersachsen - Urteil vom 10.01.2011
4 LA 190/10
Normen:
SGB VIII § 91 Abs. 1 Nr. 6; SGB VIII § 92 Abs. 1 Nr. 5;
Vorinstanzen:
VG Osnabrück, vom 23.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 142/08

Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Kostenbeitrag bei Gefahr des Abbruchs der Jugendhilfemaßnahme infolge der Kostenerhebung

OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.01.2011 - Aktenzeichen 4 LA 190/10

DRsp Nr. 2011/2880

Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Kostenbeitrag bei Gefahr des Abbruchs der Jugendhilfemaßnahme infolge der Kostenerhebung

Die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag erweist sich im Regelfall als rechtswidrig, wenn zu befürchten ist, dass die Erhebung des Kostenbeitrags dazu führt, dass die Jugendhilfe abgebrochen wird.

Normenkette:

SGB VIII § 91 Abs. 1 Nr. 6; SGB VIII § 92 Abs. 1 Nr. 5;

Gründe

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil hat keinen Erfolg, weil der von dem Beklagten allein geltend gemachte Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils der Vorinstanz (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht vorliegt bzw. nicht hinreichend dargelegt worden ist.