Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 5. Januar 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
I
Die Klägerin, Sonderrechtsnachfolgerin des am 20.6.2010 verstorbenen Versicherten, begehrt Rente wegen voller Erwerbsminderung unter Berücksichtigung höherer Entgeltpunkte (EP) für dessen Anrechnungszeiten wegen Hochschulausbildung.
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