LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.09.2015
L 1 KR 218/12
Normen:
AMG (1976) § 11a; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1; SGB V § 35 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2 -3 und S. 3 Hs. 1-2 und S. 5; SGB V § 35 Abs. 1a S. 2; SGB V § 35 Abs. 1b S. 2; SGB V § 35 Abs. 3; SGB V § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6; SGB V § 92 Abs. 2 S. 12; SGG § 54 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 21.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 28 KR 1811/07

Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel in der gesetzlichen KrankenversicherungUmfang der gerichtlichen Kontrolle von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.09.2015 - Aktenzeichen L 1 KR 218/12

DRsp Nr. 2016/3890

Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung Umfang der gerichtlichen Kontrolle von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Zu den Anforderungen an eine Festbetragsgruppenbildung nach § 35 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB V.

Bei der Entscheidung über Zeitpunkt, Zuschnitt und Auswahl der Gruppe sowie bei der Bewertung des zutreffend ermittelten Standes der Studienlage im Hinblick auf ihre Eignung, für die Gruppenbildung relevante Therapiehinweise, Verordnungseinschränkungen oder -ausschlüsse entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss als Normgeber. Insoweit darf die sozialgerichtliche Kontrolle ihre eigenen Wertungen nicht an die Stelle der vom Normgeber getroffenen Wertungen setzen. Vielmehr beschränkt sich die gerichtliche Prüfung in diesen Segmenten darauf, ob die Zuständigkeits- und Verfahrensbestimmungen sowie die gesetzlichen Vorgaben nachvollziehbar und widerspruchsfrei Beachtung gefunden haben, um den Gestaltungsspielraum auszufüllen.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Beigeladenen zu 1). Die übrigen Beigeladenen haben ihre Kosten selbst zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AMG (1976) § 11a; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1; § Abs. S. 1 und S. 2 Nr. -3 und S. 3 Hs. 1-2 und S. 5;