LSG Bayern - Urteil vom 12.02.2015
L 14 R 392/11
Normen:
SGB IV § 24 Abs. 1; SGB IV § 25 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG München, vom 25.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 56 R 1818/08

Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Säumniszuschlags wegen verspätet geleisteter Nachversicherungsbeiträge gegen die NachversicherungsbehördeAnforderungen an die Glaubhaftmachung einer unverschuldet fehlenden Kenntnis von der Zahlungsverpflichtung

LSG Bayern, Urteil vom 12.02.2015 - Aktenzeichen L 14 R 392/11

DRsp Nr. 2016/1468

Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Säumniszuschlags wegen verspätet geleisteter Nachversicherungsbeiträge gegen die Nachversicherungsbehörde Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer unverschuldet fehlenden Kenntnis von der Zahlungsverpflichtung

1. Zu den Voraussetzungen der Glaubhaftmachung der unverschuldeten Unkenntnis von der Zahlungspflicht der Entscheidungsträger einer Behörde. 2. Zu den Anforderungen an die organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des notwendigen Informationsaustausches innerhalb einer juristischen Person bzw. einer Behörde einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hinsichtlich der Zahlungspflicht von Nachversicherungsbeiträgen. 3. Zu den Voraussetzungen der Annahme eines (bedingt) vorsätzlichen Verhaltens einer juristischen Person oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen des § 25 SGB IV.