I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 24. Januar 2017 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung von Beiträgen zur Krankenversicherung (im Folgenden: KV) der Landwirte im Jahr 2014.
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