Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 27.01.2015 sowie der Bescheid der Beklagten vom 12.03.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.08.2013 aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen trägt die Beklagte, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.
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