Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 23. Januar 2013 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).
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