LSG Bayern - Urteil vom 14.01.2015
L 12 KA 66/14
Normen:
GKV-VStG; SGB V § 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB V § 101 Abs. 2 Nr. 2; SGB V § 104 Abs. 2; SGB V § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 9; SGB V § 95 Abs. 9 S. 1; SGB V § 98 Abs. 2; Ärzte-ZV § 19 Abs. 1 S. 2; Ärzte-ZV § 32b;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 20.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 50/13

Rechtmäßigkeit der Einbeziehung von Arztgruppen mit weniger als 1000 Ärzten - hier der Strahlenmediziner - in die Bedarfsplanung der vertragsärztlichen Versorgung

LSG Bayern, Urteil vom 14.01.2015 - Aktenzeichen L 12 KA 66/14

DRsp Nr. 2015/10505

Rechtmäßigkeit der Einbeziehung von Arztgruppen mit weniger als 1000 Ärzten - hier der Strahlenmediziner - in die Bedarfsplanung der vertragsärztlichen Versorgung

1. Die Konstellationen aus Anlass einer Rechtsänderung, die die Grundlagen der Bedarfsplanung beeinflusst, werden von der pauschalen Regelung des § 19 Abs. 1 S. 2 Ärzte-ZV jedoch nicht erfasst, diese besonderen Fallgestaltungen müssen vielmehr vom jeweiligen Normgeber im Kontext mit diesen Änderungen einer spezifischen und dem Zweck der Bedarfsplanung entsprechenden Lösung zugeführt werden. 2. Der GBA hat insoweit im Rahmen der abgestuften Normsetzungsdelegation nach § 104 Abs. 2 SGB V die Kompetenz, ein Moratorium zu verhängen.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 20.03.2014 wird zurückgewiesen.

II.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GKV-VStG; SGB V § 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB V § 101 Abs. 2 Nr. 2; SGB V § 104 Abs. 2; SGB V § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 9; SGB V § 95 Abs. 9 S. 1; SGB V § 98 Abs. 2; Ärzte-ZV § 19 Abs. 1 S. 2; Ärzte-ZV § 32b;

Tatbestand

Streitig ist die Genehmigung der Anstellung eines Strahlentherapeuten.