Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 20.03.2014 wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Genehmigung der Anstellung eines Strahlentherapeuten.
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