LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 11.07.2006
L 4 KA 14/05
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ; SGB V § 73 Abs. 1 § 85 Abs. 4 § 85 Abs. 4a S. 3 ;
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 26.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 KA 498/02

Rechtmäßigkeit der Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Arztzahlkorrektur in der vertragsärztlichen Versorgung, Verfassungsmäßigkeit

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.07.2006 - Aktenzeichen L 4 KA 14/05

DRsp Nr. 2007/20533

Rechtmäßigkeit der Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Arztzahlkorrektur in der vertragsärztlichen Versorgung, Verfassungsmäßigkeit

1. Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Arztzahlkorrektur stehen in Einklang mit der Ermächtigungsgrundlage in § 85 Abs. 4 a S. 3 SGB V, wenn sie nur den Wechsel aus dem hausärztlichen Versorgungsbereich in den fachärztlichen Versorgungsbereich und umgekehrt berücksichtigen, nicht hingegen eine auf einer anderen Ursache beruhende Veränderung der Anzahl der an der hausärztlichen Versorgung und/oder der an der fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte. 2. § 85 Abs. 4 a Satz 3 SGB V ist nicht verfassungswidrig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 ; SGB V § 73 Abs. 1 § 85 Abs. 4 § 85 Abs. 4a S. 3 ;
Vorinstanz: SG Kiel, vom 26.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 KA 498/02