Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 25.01.2021 geändert. Der Bescheid vom 26.02.2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.07.2019 wird aufgehoben, soweit für das Jahr 2018 ein kalenderjährlicher Hinzuverdienst (Arbeitsentgelt) von mehr als 27.846,50 € berücksichtigt worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|