SG Hamburg, vom 09.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 27 KA 294/04
Rechtmäßigkeit der Altersgrenze in der vertragsärztlichen Versorgung
LSG Hamburg, Urteil vom 28.02.2007 - Aktenzeichen L 2 KA 2/06
DRsp Nr. 2008/8889
Rechtmäßigkeit der Altersgrenze in der vertragsärztlichen Versorgung
Die Altersgrenze des § 95 Abs. 7 S. 3 SGB V ist verfassungsrechtlich unbedenklich, verstößt weder gegen primäres noch sekundäres Gemeinschaftsrecht und stellt auch keine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung aus Gründen des Alters im Sinne des Art. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]