BSG - Urteil vom 23.03.2016
B 6 KA 9/15 R
Normen:
SGB V § 103 Abs. 4 S. 1;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 09.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen L 12 KA 57/13
SG München, vom 30.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 38 KA 1/12

Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Zulassung eines Nachfolgers für eine orthopädische Einzelpraxis in der vertragsärztlichen VersorgungMaßgeblichkeit des Zeitpunkts der Antragstellung für die Beurteilung der Fortführungsfähigkeit

BSG, Urteil vom 23.03.2016 - Aktenzeichen B 6 KA 9/15 R

DRsp Nr. 2016/13908

Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Zulassung eines Nachfolgers für eine orthopädische Einzelpraxis in der vertragsärztlichen Versorgung Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Antragstellung für die Beurteilung der Fortführungsfähigkeit

Hat ein Vertragsarzt den Antrag auf Ausschreibung seines Sitzes zurückgenommen, ist ein erneuter Antrag nur beachtlich, wenn der Arzt ein berechtigtes Interesse für die Rücknahme und die erneute Antragstellung darlegen kann.

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 9. Juli 2014 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB V § 103 Abs. 4 S. 1;

Gründe:

I

Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung der Zulassung eines Nachfolgers für seine orthopädische Einzelpraxis durch den beklagten Berufungsausschuss.