I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 29. Juli 2016 -
1. Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.
2. Das beklagte Land wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Funktionsförster weiter zu beschäftigen.
II. Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.
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