Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 14.12.2017–
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über einen Unterlassungsanspruch.
Die Arbeitgeberin betreibt ein Krankenhaus. Am 12.05.2017, dem „Internationalen Tag der Pflege“, bauten vier Arbeitnehmer, die Mitglieder der Gewerkschaft ver.di sind, außerhalb ihrer Arbeitszeit vor der Krankenhauskapelle einen Informationsstand auf, an dem sie einen Aufruf zu einer Demonstration verteilten und Unterschriften für den NRW-Appell für mehr Krankenhauspersonal der Gewerkschaft sammelten. Die Pflegedienstleiterin untersagte diese Aktion.
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