Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 26.10.2016 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Der Beteiligte zu 1) ist der bei der Beteiligten zu 2) gebildete Gesamtbetriebsrat, der Durchführungsansprüche aus einer Gesamtbetriebsvereinbarung geltend macht.
1. 2. 3. 4.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|