Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig, Az.
1. Auf den Hilfsantrag der Klägerin wird die Beklagte zu 1. verurteilt, an die Klägerin aus abgetretenem Recht der M. S. GmbH 77.922,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2015 zu zahlen.
(Nr.1679505) (Nr.940857) (Nr. 2627172) (Nr. 5558572)
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